Ab dem 19. Juni 2026 gilt für viele Unternehmen eine neue gesetzliche Verpflichtung: Wer Online-Verträge mit Verbrauchern abschließt, muss einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen. Die neue Regelung betrifft auch zahlreiche Immobilienmakler, die Maklerverträge, Suchaufträge oder andere Dienstleistungen digital anbieten.
Für Makler bedeutet dies zusätzlichen Handlungsbedarf, denn Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können Abmahnungen und rechtliche Risiken nach sich ziehen. In diesem Artikel erfahren Sie, was der neue Widerrufsbutton bedeutet, welche Auswirkungen die Regelung auf Immobilienmakler hat und warum Nutzer von immoprofessional bereits heute auf der sicheren Seite sind.
Was ist der neue Widerrufsbutton?
Der neue § 356a BGB verpflichtet Unternehmen dazu, Verbrauchern eine digitale Widerrufsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Widerrufsbutton muss leicht auffindbar sein und den Widerruf elektronisch ermöglichen.
Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher einen Vertrag zwar mit wenigen Klicks abschließen können, beim Widerruf jedoch auf komplizierte Kontaktformulare, E-Mails oder schriftliche Erklärungen verwiesen werden.
Künftig gilt: Vertrag online abschließen = Widerruf online ermöglichen.
Wen betrifft die neue Regelung?
Die neue Pflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verträge online mit Verbrauchern abschließen. Dazu gehören auch Immobilienmakler, die online Maklerverträge, Suchaufträge oder andere provisionspflichtige Leistungen anbieten.
Wer Vertragsabschlüsse digital ermöglicht, sollte prüfen, ob die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Welche Folgen drohen ohne Widerrufsbutton?
Unternehmen, die trotz gesetzlicher Verpflichtung keinen Widerrufsbutton bereitstellen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Neben möglichen Verbraucherbeschwerden drohen insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände.
Gerade Immobilienmakler sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Webseiten, Landingpages und digitalen Vertragsprozesse den neuen Anforderungen entsprechen. Wer Maklerverträge online abschließt, sollte rechtzeitig für eine gesetzeskonforme Widerrufsmöglichkeit sorgen.
So setzt immoprofessional den Widerrufsbutton für Immobilienmakler um
Während viele Immobilienmakler ihre Webseiten, Kundenportale und Vertragsprozesse erst noch anpassen müssen, profitieren Nutzer von immoprofessional von einer bereits vollständig integrierten Lösung.
Die Umsetzung der neuen Widerrufsbutton-Pflicht erfolgt automatisch. Es sind keine technischen Anpassungen, keine zusätzlichen Plugins und keine manuellen Eingriffe erforderlich. Damit erfüllen immoprofessional-Kunden die gesetzlichen Anforderungen zum Widerrufsbutton für Online-Maklerverträge automatisch und rechtssicher.
Ab dem 19. Juni 2026 um 0:00 Uhr wird der gesetzlich erforderliche Widerrufsbutton automatisch aktiviert. Der Button erscheint:
- am Ende der Bestätigungsmail an Endkunden
- dauerhaft auf der Seite, auf der Kunden ihre Vertragsunterlagen herunterladen können
Damit ist die Widerrufsfunktion jederzeit erreichbar und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Automatische Dokumentation und Benachrichtigung
Wird ein Widerruf durch den Kunden ausgelöst, dokumentiert immoprofessional den Vorgang automatisch. In Ihrer Software erscheint ein rotes Briefsymbol mit Zeitstempel, sodass der Eingang des Widerrufs jederzeit nachvollziehbar bleibt.
Zusätzlich erhalten Sie sofort eine Benachrichtigungs-E-Mail über den eingegangenen Widerruf. Auch der Kunde erhält automatisch eine gesetzlich vorgeschriebene Eingangsbestätigung inklusive Zeitstempel.
Dadurch entsteht eine vollständige und rechtssichere Dokumentation des gesamten Vorgangs.
Was passiert bei einem Verzicht auf das Widerrufsrecht?
Viele Immobilienmakler arbeiten bereits mit der bekannten Erklärung zum bewussten Verzicht auf das Widerrufsrecht. Diese Vorgehensweise bleibt weiterhin gültig. Der neue Widerrufsbutton ersetzt diese Erklärung nicht, sondern ergänzt sie lediglich.
Wichtig zu wissen: Auch wenn das Widerrufsrecht aufgrund einer vollständigen Leistungserbringung bereits erloschen ist, muss der Widerrufsbutton weiterhin sichtbar bleiben.
Klickt ein Kunde dennoch auf den Widerrufsbutton, wird der Vorgang dokumentiert und Sie erhalten eine entsprechende Information. Der Widerruf entfaltet in diesem Fall jedoch keine rechtliche Wirkung.
Warum Immobilienmakler jetzt handeln sollten
Auch wenn die neue Regelung erst am 19. Juni 2026 in Kraft tritt, sollten Immobilienmakler ihre digitalen Prozesse frühzeitig überprüfen. Besonders betroffen sind:
- Online-Maklerverträge
- digitale Suchaufträge
- provisionspflichtige Dienstleistungen
- Online-Buchungen von Maklerleistungen
Wer die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umsetzt, reduziert rechtliche Risiken und schafft gleichzeitig mehr Transparenz für seine Kunden.
Weitere Infos: Verbraucherzentrale zum Widerrufsbutton ab Juni 2026
Fazit: Widerrufsbutton für Immobilienmakler einfach und rechtssicher umsetzen
Mit der Einführung des Widerrufsbuttons schafft der Gesetzgeber neue Anforderungen für digitale Vertragsabschlüsse. Besonders Immobilienmakler, die Maklerverträge oder Suchaufträge online anbieten, sollten die neuen Regelungen frühzeitig berücksichtigen.
Nutzer von immoprofessional können der Gesetzesänderung entspannt entgegensehen: Der gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbutton wird automatisch bereitgestellt, sämtliche Widerrufe werden dokumentiert und alle Beteiligten erhalten die erforderlichen Bestätigungen.
So bleiben Sie rechtssicher, sparen wertvolle Zeit und können sich weiterhin auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die erfolgreiche Vermarktung Ihrer Immobilien.
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