Gute Dinge kommen zu jenen, die geduldig sind.

Maklerprovision –
wichtige Informationen für Immobilien

  • 30. September, 2023
  • Lesezeit: 6 Minuten

Die Maklerprovision ist ein Honorar, welches der Immobilienmakler für eine erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie bekommt. Dabei kann es sich um einen Kauf, Verkauf oder auch die Miete einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes handeln.

Wie hoch die Maklerprovision 2023 ist, wer diese übernimmt und welche Regelungen sonst noch zu beachten sind, erklären wir von immoprofessional, Anbieter der modernen und effizienten Immobiliensoftware, Ihnen in diesem Artikel.

Was ist eine Maklerprovision?

Eine Maklerprovision erhält ein Immobilienmakler, sobald er ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück entweder an Privatleute oder an Gewerbetreibende erfolgreich vermittelt hat. Diese Provision ist sozusagen das Gehalt, was ein Immobilienmakler bekommt, sobald der Kaufvertrag oder der Mietvertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter geschlossen wurde.

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Voraussetzungen für die Zahlung der Immobilienmakler Provision

Damit der Immobilienmakler seine Provision als Vergütung für seine Arbeit erhält, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Diese Voraussetzungen werden aus § 652 BGB abgeleitet. Danach darf ein Makler Provision erheben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es wurde bereits ein Maklervertrag geschlossen.
  • Es wurde ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag geschlossen.
  • Der Makler wurde eindeutig tätig und kann seine Tätigkeit nachweisen.

Es ist unter anderem besonders wichtig, dass der Makler sein Provisionsverlangen deutlich äußert. Dies sollte am besten schriftlich erfolgen. Sollte es der Makler nicht schaffen, einen Käufer oder einen Mieter zu finden, so hat er keinen Anspruch darauf, seine Maklerprovision zu bekommen.

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Wer übernimmt die Zahlung der Maklerprovision?

Bis vor kurzem war es noch nicht gesetzlich geregelt, wer die Maklerprovision übernimmt. Ob Vermietung oder Verkauf – es galten individuelle Regelungen. Nun haben sich jedoch seit einigen Jahren sowohl für die Vermietung als auch für den Verkauf einige Gesetze etabliert.

Maklerprovision bei Vermietung

Seit dem 01.06.2015 gilt für Vermietungen in Deutschland das sogenannte „Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass derjenige die Provision zu zahlen hat, der den Makler beauftragt. Meistens sind es die Vermieter, die den Makler beauftragen, also wird auch von den Vermietern die Maklerprovision bezahlt. Wenn jedoch ein zukünftiger Mieter den Makler in Anspruch nimmt, um eine Wohnung zu finden, so muss der Mieter die Provision bezahlen, wenn es zu einem gültigen Mietvertrag kommt.

Gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG) muss der Auftrag schriftlich vorliegen. Es ist dabei nicht wichtig, dass der Auftrag unterzeichnet wurde, es genügt eine E-Mail, ein Brief oder ein Fax mit der Beauftragung. Mit diesem Bestellerprinzip wollte der Gesetzgeber den Wohnungssuchenden eine zusätzliche Last abnehmen, da diese oft genug Kosten für die Kaution und den Umzug tragen müssen.

Immobilienmakler Provision bei Verkauf

Während für Vermietungen bereits seit 2015 das Bestellerprinzip existiert, gibt es etwas Ähnliches für Immobilienkäufe bzw. Verkäufe erst seit Ende 2020. In den meisten Bundesländern galt bis dahin der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Somit konnte die Provision frei gestaltet werden.

Eine Neuregelung, die am 23.12.2020 in Kraft trat, hat dies nun geändert und die Verteilung der Provision einheitlich geregelt. Somit gibt es auch eine bundeseinheitliche Regelung für die Maklerprovision, damit nicht jede Region und Bundesland selbst entscheidet.

Die Regelung besagt Folgendes: Wer einen Makler für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie engagiert, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten für den Immobilienmakler. Dieses neue Gesetz legt also fest, dass nicht mehr allein der Käufer die gesamte Provision übernehmen muss.

Als Beispiel: Bei einer Gebühr der Maklerprovision von z. B. 7,14 % des Kaufpreises müsste jeder Vertragspartner 3,57 % übernehmen. Kostet also eine Immobilie ca. 250.000 Euro, müssten der Verkäufer und der Käufer jeweils 8.925 Euro an den Makler bezahlen.

Wie hoch ist die Immobilienmakler Provision?

Die Höhe dieser Maklerprovision unterliegt jedoch keiner gesetzlichen Regelung – sie ist also verhandelbar. Allerdings wird üblicherweise ein marktüblicher Wert hinzugezogen, der von Bundesland zu Bundesland variiert.

Für die meisten Bundesländer in Deutschland beträgt die ortsübliche Maklerprovision durchschnittlich zwischen 5,95 und 7,14 % des Kaufpreises. Ortsüblich bedeutet dabei, dass die Höhe der Maklerprovision an die Gegend, wo sich die Immobilie befindet, angepasst wird. In größeren Städten wie Berlin, Hamburg oder München kann ein Immobilienmakler also wesentlich mehr Provision verlangen als in ländlichen Gegenden oder kleineren Städten.

Die Höhe der Provision bei einer Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wird anhand des angesetzten Mietpreises errechnet. Bundesweit darf die Maklerprovision jedoch 2,38 Nettokaltmieten, also zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer, nicht übersteigen. Bei einer Kaltmiete von 1.000 Euro beträgt die Maklerprovision somit 2.380 Euro.

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Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt und zwischen den Vertragsparteien frei verhandelbar. Jedoch wird oft ein ortsüblicher Richtwert genommen, der zwischen 5,95 und 7,14 % liegt.

Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?

Seit dem 23.12.2020 existiert ein neues Maklergesetz, welches die Verteilung der Maklerprovision regelt. Diese schreibt vor, dass sich Käufer und Verkäufer die Provisionskosten aufteilen müssen und der Käufer die Provision – nicht wie zuvor – selbst tragen muss.

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Wann ist die Maklerprovision fällig?

Immobilienmakler legen in der Regel in ihren AGB fest, wann ihre Maklerprovision fällig wird. Meistens wird ein Zahlungsziel von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages für die Immobilie aufgesetzt.

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